Natura 2000 und Tourismus

In den meisten Bundesländern befindet sich das Schutzgebietskonzept Natura 2000 noch im Aufbau, so dass bislang nur wenige Erfahrungen bei der Umsetzung der Richtlinien und deren Auswirkungen auf den Tourismus vorliegen. Bislang hat sich die Meldung der Natura 2000-Gebiete nicht bzw. nur sehr wenig auf die Nutzung ausgewirkt, da die Umsetzung bzw. Beachtung des Verschlechterungsverbotes in den meisten Bereichen noch aussteht. Denzufolge werden mögliche Folgeeffekte stark unterschiedlich bewertet.

Bei den Touristikern herrscht ein gewisses Misstrauen gegenüber dem neuen Instrument und möglichen Restriktionen. Positive Erfahrungen aus bisheriger Zusammenarbeit mit z. B. Naturparken stehen fast nicht zur Verfügung. Naturschützer verbinden mit Natura 2000 tendenziell mehr positive Effekte für den Tourismus als negative Einschränkungen der Entwicklung - können dies aber sachlich nicht belegen.

Für ein erfolgreiches Tourismusmarketing kann Natura 2000 nur dann eingesetzt werden, wenn sich die Gebiete ohnehin auf Naturerholung und sanften Tourismus spezialisiert haben. Natura 2000 ist mehr als ein Begriff zu sehen, der die besonderen natürlichen Reize und Qualitäten einer Landschaft transportiert. Als Voraussetzung für Nachfragesteigerungen wird die emotionale und informative Aufbereitung der besonderen Gebietsqualitäten für die potenziellen Besucher bezeichnet.

Die Einschränkungen für den Tourismus stehen in Abhängigkeit zu den Schutzzielen. Bestehende Nutzungen und Aktivitäten sind durch die Regelungen des Bestandsschutzes gesichert. Bei Neu- oder Umplanungen allerdings sind Genehmigungsprüfungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.

An dieser Stelle wird, zumindest theoretisch, die Möglichkeit gesehen, dass der Schutzstatus und die Erhaltungsziele bestimmten Nutzungen entgegenstehen können. Eine Werbewirkung wird mit der Festsetzung als Natura 2000 Gebiet nicht verbunden. Umweltverwaltungen können durch den Ausbau einer positiven Überzeugungsarbeit die Bewusstseinsbildung bei den Besuchern unterstützen.

Die Chancen Natura 2000 als „Prädikat„ oder „Markenzeichen„ zu nutzen sind eher gering, weil…
• bereits viele Label und Gütezeichen auf dem Markt sind, wodurch Verwirrung und Vertrauensverlust auf der Nachfrageseite entstehen können.
• der Begriff zu übergeordnet und abstrakt ist, um die Auszeichnung sowie Kommunikation regionaler Qualitäten und Besonderheiten zu gewährleisten. Hier wurde ein eindeutiger Leistungs- und Qualitätsbezug zu der Region als Voraussetzung angesehen,
• zu viele Gebiete als Natura 2000-Flächen mit zu vielen unterschiedlichen Aspekten und touristischer Relevanz bestehen,
• die bestehenden Grossschutzgebiete (insbesondere Nationalparke und Naturparke) bereits als Marken für Naturerleben gelten und genutzt werden.

Zielführend ist eine vermehrte Information der Besucher sowie Massnahmen zur Besucherlenkung, um möglichen Beeinträchtigungen der natürlichen Qualität vorzubeugen. In Gebieten mit einer hohen Betreuungsdichte können Lenkungsmassnahmen gut umgesetzt werden. Bei Verhandlungen und Abstimmungen der geplanten Massnahmen mit vielen Interessensvertretern ist ein langer Zeitraum erforderlich bis eine Einigung erzielt wird. Bei ortsbezogenen Steuerungsmassnahmen wird, wie bereits ausgeführt, eine Verhandlungslösung angestrebt, bevor ordnungsrechtliche Mittel eingesetzt werden.

Die aktuelle Konfliktlage in Zusammenhang mit der Gebietsausweisung ist jedoch nicht so sehr durch Widerstände seitens touristischer Interessen geprägt. Vielmehr sind Auseinandersetzungen mit anderen Interessengruppen wie Landwirtschaft, Verkehr, Gewerbe und Industrie weitaus brisanter. Die Bedeutung der öffentlichen Information und Aufklärung ist in den ersten Phasen der Gebietsausweisung nicht ausreichend ernst genommen worden. Dadurch ist die weit verbreitete Auffassung entstanden, etwas von oberster Stelle übergestülpt zu bekommen, das sich jeglichen Einflusses entzieht.

Die klassischen - aber speziellen - Konflikte zwischen Tourismus und Naturschutz bestehen heute und gab es schon immer. Diese Probleme machen deutlich, dass insbesondere die Ausübung von Sportaktivitäten in der Natur häufig im Konflikt zu den Zielen und Interessen des Naturschutzes steht.

Die folgenden Aktivitäten stehen dabei besonders im Vordergrund:
• Paddeln und Kanuwandern (auf Flüssen und Bächen),
• Klettern,
• Badenutzung an sensiblen Gewässern,
• Flugsport (Gleitschirmfliegen, Segelflug),
• Alpinski auf wertvollen Wald-, bzw. Wiesenflächen,
• Skilanglauf in Lebensräumen störungsanfälliger Wildtiere (z. B. Auerhuhn).

Darüber hinaus kann eine Zunahme der diffusen Naturnutzung insbesondere durch moderne, naturorientierte Sportarten wie Schneeschuhwandern und Tourenskigehen beobachtet werden. Zwar treten die häufig mit Beispielen belegten Konflikte eher punktuell und linear auf, dennoch ist die Lösung der Problematik insbesondere durch die Zunahme individuell ausgeübter Aktivitäten vielerorts nur schwer möglich. Ein Problem wurde darin gesehen, dass bestehende Auflagen und Abgrenzungen häufig durch Erholungssuchende nicht eingehalten werden (z.B. durch Verlassen der Wege, Müll in der Landschaft) bzw. Unterschutzstellungen nicht akzeptiert werden.

Als zentrale Aktivitäten zur Konfliktlösung wurden von den befragten Experten die folgenden Massnahmenpakete benannt:
• Verhandlungen und Absprachen mit den jeweils zuständigen Organisationen (Tourenanbieter, Gemeinden, Sportverbände) zur Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung (z.B. zeitliche Koordinierung von geführten Wanderungen, Ausweisung von Anlegeplätzen an Flüssen),
• Besucherinformation (z.B. Informationstafeln),
• Besucherlenkung,
• Kommunikation der Qualitäten eines Gebietes aufgrund der vorhandenen Naturschätze und des Schutzbedarfs.

Der Einsatz ordnungspolitischer Massnahmen wurde als letzte Möglichkeit benannt, um die gebotenen Schutzziele durchzusetzen.