Naturschutz und Tourismus

Landschaften - als erlebbare Umwelt des Menschen - sind bisher nur unzureichend berücksichtigte Schutzobjekte des Naturschutzes in Deutschland. Andererseits existieren eine Reihe internationaler Projekte und Programme für einen wirksamen Schutz und die Entwicklung von Kulturlandschaften. Eine wichtige Grundlage für die Identifizierung schutzwürdiger Landschaften in Deutschland ist eine deutschlandweite Landschaftsgliederung, -typisierung und - bewertung.

Kulturlandschaften können als das Ergebnis der Wechselwirkungen aus Landesnatur und Landnutzung aufgefasst werden. Begrifflich unterscheidet sich die Landschaft vom Naturraum vor allem dadurch, dass bei ersterer die tatsächlich stattfindende Nutzung als wesentlicher prägender Faktor mit einfliesst. Als Kriterien für die Abgrenzung der Landschaften werden naturräumliche Grenzen, die aktuelle Flächennutzung auf der Basis von Satellitenbildauswertungen sowie weitere, für Teilgebiete geltende Landschaftsabgrenzungen verwendet. Die Landschaftstypen sind so definiert, dass die im Gelände leicht erkennbaren charakteristischen und landschaftsprägenden Elemente im Vordergrund stehen. Nicht offensichtlich erkennbare Landschaftsqualitäten werden nicht zur Typisierung herangezogen. Insgesamt lassen sich in Deutschland auf diese Weise 858 Einzellandschaften, darunter 59 Verdichtungsräume, abgrenzen.

Um die naturschutzfachlich bedeutenden Landschaften zu ermitteln, wird ein zweistufiges Bewertungsverfahren angewandt. Bei der Bewertung werden nur Daten und Informationen herangezogen, die für das gesamte Bundesgebiet in vergleichbarer Informationsdichte und Aktualität vorliegen. Dabei wird zunächst jeder Landschaft aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem Landschaftstyp ein "Typwert" zugeordnet.

Dieser Grundwert einer jeden Einzellandschaft wird dann aufgrund der individuellen Ausprägung der Einzellandschaften im Rahmen eines zweiten Bewertungsschrittes, der "Objektbewertung", weiter präzisiert. In die Objektbewertung fliesst die Unzerschnittenheit der Landschaft, die Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz auf der Basis des Schutzgebietsanteils (Nationalparke, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Kernflächen der Biosphärenreservate) sowie der Anteil historisch alter Waldstandorte ein. Typ- und Objektwert werden dann zu einer Gesamtbewertung in fünf Wertstufen zusammengeführt.

Besonders schutzwürdige Landschaften: Hierbei handelt es sich in erster Linie um Landschaften, die sich neben dem Vorkommen besonderer Biotoptypen bereits heute durch einen hohen Schutzgebietsanteil, das Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie einen über dem Durchschnitt liegenden Anteil unzerschnittener verkehrsarmer Räume auszeichnen.

Schutzwürdige Landschaften: Im Gegensatz zu den Landschaften der höchsten Bewertungsstufe weisen diese Landschaften einen geringeren Schutzgebietsanteil auf oder sind bei Ähnlichem Schutzgebietsanteil stärker durch Verkehrswege zerschnitten.

Schutzwürdige Landschaften mit Defiziten: Hierbei handelt es sich um Landschaften, die hinsichtlich des Schutzgebietsanteils nur im Bundesdurchschnitt liegen und einen unterschiedlichen Anteil an unzerschnittenen Räumen aufweisen.

Landschaften mit geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung: Landschaften mit einem unterdurchschnittlichen Schutzgebietsanteil sowie einem unterdurchschnittlichen Anteil unzerschnittener Räume werden in dieser Kategorie eingeordnet. Z. B. Städtische Verdichtungsräume.

Landschaftsgefährdung: Landschaften können in unterschiedlicher Weise gefährdet sein. Dabei lassen sich die auf Landschaftsebene wirkenden Gefährdungsursachen in drei Gruppen einteilen:
• flächenhaft wirkende Landschaftsveränderung, wie z.B. die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungen und Tagebau, grossflächiger Grünlandumbruch,
• Landschaftsveränderungen in Folge der Durchdringung von Landschaften mit punkt- oder linienförmigen landschaftsfremden Elementen wie z.B. Kiesgruben oder Verkehrswege,
• Gefährdungen von Landschaften durch den Verlust von charakteristischen, wertgebenden Elementen wie z.B. Hecken oder Kleingewässer.

Eine dauerhafte Erhaltung der schutzwürdigen Landschaften in Deutschland kann demzufolge nur durch eine Kombination verschiedener Schutz- und Erhaltungsmassnahmen, die auf unterschiedlicher Massstabsebene ansetzen, sichergestellt werden.

Unabhängig ihrer naturschutzrechtlichen Zielsetzung sind GSG heute häufig touristische Destinationen, wobei manchmal zuerst das GSG, oft aber zuerst das Tourismusgebiet existierte. Das Verhältnis zwischen Naturschutz und Tourismus ist generell ambivalent: Einerseits beruht der Tourismus zu einem grossen Teil auf den natürlichen Grundlagen, andererseits beeinträchtigt die touristische Nutzung tendenziell die Natur. Dabei können touristische Belastungen der natürlichen Umwelt in drei Bereiche unterteilt werden: Belastungen durch touristisch motivierten Verkehr, Belastungen durch Erschliessungsfolgen, worunter in der Hauptsache die infrastrukturellen Vorleistungen zu verstehen sind, und schliesslich Belastungen durch Nutzungsfolgen, die von den touristischen Aktivitäten selbst ausgehen.

Trotz der vielfältigen Belastungen kann sich der Tourismus aber auch positiv auf die Natur auswirken. Denn ohne Tourismus wäre es um viele GSG der Erde deutlich schlechter bestellt. Wie lässt sich dieser scheinbare Widerspruch erklären? Ein per se betriebener Naturschutz stösst häufig auf Akzeptanzprobleme bei der lokalen Bevölkerung, da durch die Nutzungsauflagen die individuellen und kommunalen Handlungsmöglichkeiten – insbesondere bei Nationalparken – teilweise eingeschränkt werden.

Durch die Ausweisung von GSG eröffnet sich jedoch andererseits die Möglichkeit der planmässigen touristischen Nutzung. Und damit kann der Tourismus dazu beitragen, dass gefährdete Ökosysteme bzw. bedrohte Spezies bewahrt werden. Positive Erfahrungen wurden z.B. mit dem Schutz von Berggorillas Ostafrikas gemacht, als die Unterschutzstellung über "gorilla trekking" durch Touristen auch für die Einheimischen lukrativ wurden.

Als ein weiterer Aspekt mag gelten, dass das Erlebnis intakter Natur die Touristen zu mehr Umweltbewusstsein und zu einem schonenderen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen motivieren kann. Friktionen zwischen Naturschutzanliegen und touristischen Inwertsetzungsbestrebungen bestehen freilich auch in GSG. In erster Linie sind sie auf Freizeitaktivitäten zurückzuführen, denen durch Besucherlenkungsmassnahmen begegnet werden kann.

Zu den planerischen Vorleistungen gehören auch Zonierungen, d.h. Untergliederungen der Schutzgebiete in Areale, aber ebenfalls Massnahmen, die auf die konkrete Standortebene abzielen. So lassen sich die Besucherströme beispielsweise durch die räumliche Anlage von Infrastruktureinrichtungen – wie z.B. Besucherinformationszentren oder eine gezielte Wegegestaltung – steuern. Denn es hat sich gezeigt, dass die meisten Besucher in deren Nähe bleiben bzw. nur markierte Bereiche aufsuchen.