Naturlandschaften

In Deutschland gibt es heute kaum noch Gebiete, die einer natürlichen Entwicklung überlassen werden. Natürliche Prozesse sind jedoch für viele Arten besonders bedeutsam. Somit ist der Schutz oder die Wiederzulassung natürlicher Dynamik in Wildnisgebieten ein wesentliches Ziel des Naturschutzes. Hierbei sollte die (mögliche) Funktion der ursprünglichen Gemeinschaften grossen Pflanzenfresser (Rothirsch, Elch, Wisent, Ur, Wildpferd usw.) berücksichtigt und konzeptionell eingebunden werden.

Landschaftsleitbilder sind ein wesentlicher Bestandteil der Zielfestlegung des Naturschutzes. Sie dienen als Referenzsystem zur Bewertung von Zuständen, Nutzungen und Entwicklungen in der Landschaft. Landschaften - als erlebbare Umwelt des Menschen - sind bisher nur unzureichend berücksichtigte Schutzobjekte des Naturschutzes in Deutschland.

Moderne Entwicklungen der Landbewirtschaftung und veränderte ökonomische Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahrzehnten zu erheblichen Verlusten wertvoller Offenlandbiotope geführt. Von dieser Entwicklung sind besonders auch extensiv genutzte Grünlandbiotope und letztendlich die traditionellen Kulturlandschaften insgesamt betroffen. Zudem wurden natürlich dynamische Prozesse systematisch aus der Landschaft eliminiert.

Moderne Konzepte des Biotopmanagements versuchen, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und mehr natürliche Dynamik in der Landschaft wieder zuzulassen. Ziel des Biotopverbundes ist - neben der nachhaltigen Sicherung naturnaher und halbnatürlicher Lebensräume - die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger, ökologischer Wechselbeziehungen in der Landschaft. Im Bereich der ehemaligen Grenze zwischen Ost und West (Eiserner Vorhang) konnte sich aufgrund der Nutzungsruhe und Abgeschiedenheit über Jahrzehnte ein zusammenhängendes Band von zum Teil wertvollen Biotopen entwickeln, das heutige "Grüne Band".

Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke werden aufgrund ihrer Flächengrösse auch als Grossschutzgebiete bezeichnet. Des weiteren existieren noch Naturdenkmale gemäss § 28 und Geschützte Landschaftsbestandteile gemäss § 29 BNatSchG. Dabei handelt es sich um punktuelle bzw. sehr kleinflächige Schutzgebiete zum Schutz von Einzelschöpfungen der Natur bzw. von Elementen mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und zur Belebung und Gliederung der Landschaft.

Grossschutzgebiete (GSG) haben in erster Linie den Zweck, wertvolle Natur-, aber auch überformte Kulturlandschaften zu schützen. Die wichtigsten Schutzgebietskategorien gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke. Sie können sich teilweise überlagern oder sind in Einzelfällen sogar deckungsgleich.

Im novellierten Bundesnaturschutzgesetz 2002 wurde erstmals die Einrichtung eines bundesweiten Biotopverbundsystems, das mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll (§ 3 BNatSchG), gesetzlich vorgegeben. Ziel ist es, hiermit unter anderem einen effektiven Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Sicherung des nationalen Naturerbes zu leisten. Die Bestandteile dieses Systems sollen als Schutzgebiete, vornehmlich als Naturschutzgebiete, Nationalparke und Biosphärenreservate, rechtlich gesichert sein bzw. werden.

Auch für den Aufbau des Europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 sowie des auf dem letzten Weltschutzgebietskongress in Durban geforderten globalen Schutzgebietsnetzes, sind die Schutzgebietskategorien des BNatSchG die wesentlichen Grundlagen für die rechtliche Sicherung der Bestandteile dieser Netze.

Naturschutzgebiete dienen insbesondere der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und der daran gebundenen wildlebenden Tier- und Pflanzenarten; in ihnen ist jede Zerstörung, Veränderung oder Beeinträchtigung ausgeschlossen. Nutzungen sind nur soweit zulässig, wie sie dem Schutzzweck nicht entgegenstehen.

Nationalparke sind grossräumige Landschaften nationaler Bedeutung, die sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen solchen Zustand zu entwickeln oder entwickelt zu werden. Frei von nutzenden und lenkenden Eingriffen des Menschen soll Natur sich nach ihren eigenen Gesetzen entwickeln können. Nationalparke tragen zur Bewahrung der Schöpfung und der natürlichen Artenvielfalt bei und schaffen Rückzugsgebiete für wildlebende Pflanzen und Tiere. Erholung und Tourismus werden akzeptiert, wenn der eigentliche Schutzzweck davon nicht berührt wird. Nach den internationalen Vorgaben der IUCN (1994) ist Bildungstourismus sogar eine prioritäre Zielvorgabe von Nationalparken.

Biosphärenreservate haben neben dem Schutzgedanken auch die Entwicklung von Zonen „harmonischer Kulturlandschaften® zum Ziel. Im Vordergrund steht die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzungen geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Darüber hinaus sollen sie beispielhaft der Entwicklung und Erprobung nachhaltiger Wirtschaftsweisen in allen Wirtschaftssektoren dienen. Auch hier wird am Tourismus als Nutzungsform festgehalten.

Landschaftsschutzgebieten obliegt die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. In der Regel handelt es sich um grossflächigere Gebiete, die auch eine Bedeutung für die Erholung des Menschen haben.

Naturparks sind grossräumige Kulturlandschaften, in denen der Schutz und die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt stark mit der Erholungsfunktion der Landschaften für den Menschen verbunden sind. In ihnen werden umweltverträglicher Tourismus und dauerhaft umweltverträgliche Landnutzungen unterstützt. Bei Naturparken handelt es sich ausnahmslos um Kulturlandschaften von hoher touristischer Attraktivität, deren Zweck – neben dem Auftrag zu Schutz und Pflege von Natur und Landschaft – explizit auch die Erholungsvorsorge darstellt. Damit soll „ein nachhaltiger Tourismus angestrebt„ werden.