Lebensräume = Schutzräume

Heute gibt es in Deutschland kaum noch Wildnis. Wildnisgebiete umfassen deutlich weniger als 1 % der Landesfläche. Das führte u. a. dazu, dass die davon abhängigen Lebensräume (Pionierbiotope, intakte Auwälder usw.) weitgehend aus der Landschaft verschwunden sind. Um die natürlichen Prozesse der Lebensraumdynamik wieder zu aktivieren, muss ein bestimmter Flächenanteil Deutschlands von menschlicher Einflussnahme freigestellt werden. Dies betrifft vor allem die verbliebenen Reste der natürlichen Ökosysteme, kann jedoch auch Bereiche umfassen, die aus der menschlichen Nutzung fallen und sich künftig in Richtung auf eine „neue Wildnis„ hin entwickeln können.

Die Kulturlandschaften Deutschlands weisen aufgrund der vielfältigen naturräumlichen Gegebenheiten und einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft eine hohe Arten- und Lebensraumvielfalt auf. Die Kulturlandschaften erfahren eine hohe Wertschätzung auf Grund ihrer Vielfalt, Schönheit und ihrer regionaltypischen Eigenart, die ihre kulturhistorische Entwicklung erkennen lässt. Sie tragen in besonderem Masse zur Lebensqualität der Menschen und zur regionalen Identifikation und Wertschöpfung bei.

Damit die wertvollen Kulturlandschaften erhalten werden können, sind neben der Umsetzung rechtlicher Bestimmungen auch die ökonomischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass regionaltypische Bewirtschaftungsformen, die zu ihrer Erhaltung beitragen, wirtschaftlich betrieben werden können.

72,5 % aller vorkommenden Biotoptypen sind gefährdet, 14 % sind von völliger Vernichtung bedroht. Nur durch die gesamte Bandbreite der heimischen Lebensraumtypen kann das überleben der spezialisierten heimischen Arten gewährleistet werden. Neben direkten Flächenverlusten sind viele Lebensraumtypen auch durch qualitative Herabsetzung und durch zunehmende Isolation bedroht. Oft sind Biotopkomplexe gefährdeter als die einzelnen Biotoptypen, aus denen sie zusammengesetzt sind (z. B. Flussauen insgesamt gegenüber einzelnen Biotoptypen wie dem reinen Gewässerkörper oder den Auwäldern).

Für bestimmte Biotoptypen (z. B. Biotope des Wattenmeers, Buchenwälder) hat Deutschland eine besondere internationale Verantwortung, da diese Biotoptypen bei uns ihren Verbreitungsschwerpunkt haben. Die Flächen, auf denen sich Natur nach eigenen Gesetzmässigkeiten entwickeln kann, und die Flächen des Biotopverbunds müssen nicht notwendigerweise einer Schutzgebietskategorie unterliegen, sondern umfassen auch Flächen ausserhalb von Schutzgebieten.

Wälder In Folge Jahrhunderte langer Nutzung sowie durch Belastungen wie Immissionen, Zerschneidungen und Grundwasserabsenkungen wurden die Wälder in ihrer Artenzusammensetzung und in der Bestandsstruktur in erheblichem Masse verändert. Mit Beginn der Industrialisierung begann der Wiederaufbau der auf grossen Flächen devastierten Wälder und es etablierte sich eine im Wesentlichen auf nachhaltige Holzproduktion ausgerichtete Forstwirtschaft. Dies führte zur Verbreitung der Betriebsformen des schlagweisen Hochwaldes und der Baumarten Fichte und Kiefer.

Bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstand jedoch auch die Dauerwaldbewegung, die auf plenterwaldähnliche Strukturen setzt und heute in modifizierter Form in den Prinzipien des naturnahen Waldbaus ihre moderne Fortsetzung findet. Seit etlichen Jahren hat, unterstützt durch die Förderpolitik des Bundes und der Länder, ein Trend zum Umbau von Reinbeständen – insbesondere bei Fichte und Kiefer – in gemischte Bestände eingesetzt.

Noch immer sind die deutschen Wälder zu erheblichen Teilen aus standortfremden Baumarten aufgebaut. Fichten (28 %) und Kiefern (23 %) sind die häufigsten Baumarten, während sie von Natur aus nur auf wenigen Prozent der Waldfläche die natürlichen Nadelwaldgesellschaften sowie einige Mischwaldgesellschaften prägen würden. Einschichtig aufgebaute Wälder nehmen mit 46 % fast die Hälfte der Waldfläche ein. Zweischichtige Wälder sind mit 45 % vertreten. Nur 9 % der Wälder sind mehrschichtig.

Aus ökologischer Sicht besonders wertvolle alte Wälder (mit Bäumen Älter als 180 Jahre) sind mit ca. 2 % Anteil an der Waldfläche kaum mehr vorhanden. Die für natürliche Wälder typische biologische Vielfalt ist aufgrund dieser Situation gefährdet. Der Anteil von historischen Waldnutzungsformen mit naturschutzfachlicher Bedeutung an der gesamten Waldfläche ist mit weniger als 1 % verschwindend gering.

Seen, Weiher, Teiche und Tümpel Stillgewässer und ihre Ufer sind durch übermässige Nährstoffzufuhr (Eutrophierung), Uferverbau und Erholungsnutzung oftmals stark beeinträchtigt. Es sind beispielsweise etwa 85 % der Seen in den seenreichsten Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg stark oder übermässig hoch mit Nährstoffen belastet, an fast allen grösseren Stillgewässern weite Bereiche der Ufer zerstört, und an vielen Seen 80 – 90 % der früheren Röhrichtbestände verschwunden.

Nicht angepasste Besatzmassnahmen haben Auswirkungen auf die natürliche Zusammensetzung der Fischbestände. Die selektive Entnahme von Fischen kann Einfluss auf die Altersstruktur und Zusammensetzung der Bestände nehmen. Als Rast- und Brutgebiete spielen Stillgewässer auch im überregionalen Vogelzug eine wichtige Rolle.

Eine gute Wasserqualität und unverbaute Ufer sind wesentliche Voraussetzungen für eine naturraumtypische biologische Vielfalt. Die Reinheit der Seen ist für den Arten- und Biotopschutz, Fischerei und Erholung wesentliche Grundlage. Die Stillgewässer gehören zusammen mit anderen attraktiven Landschaftsteilen zu den tragenden Säulen für Tourismus und Naturerleben.

Flüsse und Auen Fliessgewässer und Auen sind durch Nutzungen wie Schifffahrt, technischer Hochwasserschutz, Wasserkraft und Landwirtschaft vielfach verändert worden. So sind beispielsweise 80 % unserer Fliessgewässer deutlich bis vollständig verändert, nur noch etwa 15 - 20 % der natürlichen Auen erhalten geblieben, 83 % aller Biotoptypen der Flüsse und Auen gefährdet. Einige dieser Entwicklungen sind als irreversibel einzustufen.

Hochwasserkatastrophen und der Rückgang der Flussfischerei sind Folgen der Beeinträchtigungen. Eine naturnahe Gewässerstruktur, die Wiederanbindung der Auen an die Gewässer und ein auentypischer Wasserhaushalt sind wesentliche Voraussetzungen für den vorbeugenden Hochwasserschutz und eine naturraumtypische biologische Vielfalt.

Moore weisen einzigartige, spezialisierte Lebensgemeinschaften auf. Eine Reihe heimischer Arten kommt ausschliesslich in Mooren vor; fast alle sind heute gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Moore sind zudem faszinierende Archive der Entwicklungsgeschichte der Erde.

Auf Grund der teilweise 1.000 Jahre umfassenden Entwicklungszeit ist die Regeneration von Mooren besonders schwierig. Entsprechend besitzt ihr Schutz allerhöchste Priorität. Der Bestand an intakten Hochmooren ist aufgrund menschlicher Nutzung bis heute um mehr als 95 % zurückgegangen.

Maximal 10 % des Ausgangsbestands der Hochmoore kann als regenerierbar bewertet werden. Intakte Moore stellen eine CO2-Senke dar. Bei den landwirtschaftlich genutzten Niedermooren, aber auch bei entwässerten Hochmooren, kommt es neben der Zerstörung der typischen Lebensgemeinschaften zur Zersetzung des Torfkörpers. Hierdurch werden Nährstoffe an Luft und Wasser abgegeben und Treibhausgase freigesetzt.

Grundwasser ist für Mensch und Natur eine Lebensgrundlage. Es dient als Trinkwasserreservoir und ist darüber hinaus für viele Ökosysteme von hoher Bedeutung. Das Grundwasser selbst ist Lebensraum für einzigartige und hochspezialisierte Arten und Lebensgemeinschaften, die bisher noch nicht ausreichend bewertet werden können.

Grundwasser ist in seiner Güte durch stoffliche Einträge gefährdet. Die Folgen anthropogener Nutzungen auf das Grundwasser zeigen sich oft erst mittel- bis langfristig. Die Auswirkungen schädlicher Einträge sind häufig weiträumig und meistens irreversibel.

Notwendig ist deshalb ein vorsorgender und flächendeckender Grundwasserschutz. Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung erlassen, mit der europaweit Kriterien für die Beurteilung des guten chemischen und mengenmässigen Zustandes des Grundwassers sowie Massnahmen zur Verminderung bzw. Begrenzung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser vorgegeben werden.