Sicherung des nationalen Naturerbes
Auf Grund menschlicher Aktivitäten wurde in den vergangenen Jahrzehnten die Artenvielfalt beeinträchtigt. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind auf Grund von Bestandseinbussen heute gefährdet und eine Reihe von Arten ist bereits regional oder bundesweit ausgestorben. Vor allem durch die internationalen Verkehrs- und Handelsströme gelangen nicht-heimische Arten nach Deutschland, die heimische Arten gefährden bzw. verdrängen können. Neben den negativen ökologischen Auswirkungen haben invasive gebietsfremde Arten negative ökonomische Auswirkungen sowie negative gesundheitliche Aspekte.
Der anhaltende Rückgang aller Komponenten der biologischen Vielfalt wird durch die aktuellen Roten Listen deutlich belegt. Um die biologische Vielfalt für die heute lebenden Menschen und die zukünftigen Generationen zu erhalten, wird eine langfristige Orientierung benötigt, in welche Richtung und auf welche Weise sich Deutschland entwickeln soll. Dabei sind ökologische, ökonomische und soziale Aspekte im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit gleichermassen zu berücksichtigen.
Die natürlichen Lebensgrundlagen als Voraussetzung des Lebens auf der Erde begrenzen die Umsetzungsmöglichkeiten der anderen Ziele. Deshalb können wirtschaftliche Prosperität und sozialer Ausgleich langfristig nur innerhalb der ökologischen Belastungsgrenzen erzielt werden. Der Schutz biologischer Vielfalt führt im Sinne der Generationengerechtigkeit zu einer erheblichen Verbesserung auch der ökonomischen und sozialen Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Sie muss nicht zwingend zusätzliche Kosten verursachen. In sehr vielen Fällen bringt sie auch Ökonomische Vorteile für die heute lebende Generation, da sie mit Effizienzsteigerungen und neuen innovativen Lösungen verbunden ist.
Die Ausweisung ausreichend grosser Schutzgebiete und deren Vernetzung zu funktional zusammenhängenden Biotopverbundsystemen ist für die Erhaltung der biologischen Vielfalt von zentraler Bedeutung. Auf der Grundlage der EG-Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) wird derzeit das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 aufgebaut. Etwa 14 % der Gesamtfläche Deutschlands sind der Europäischen Kommission für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 gemeldet.
Bundesrechtlich sind die Länder zur Schaffung eines Biotopverbunds, der mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll, verpflichtet. Dieser Biotopverbund ist anders als Natura 2000 nicht nur auf speziell benannte Lebensraumtypen und Arten ausgerichtet, sondern bezieht alle heimischen Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume ein. Besonderer Wert wird auf die Vernetzung der Lebensräume auch ausserhalb von Schutzgebieten gelegt. Die genannten Schutzgebietsnetze bilden auch den deutschen Beitrag für das globale Schutzgebietsnetz, welches gemäss Beschluss der CBD bis zum Jahr 2010 auf dem Land und bis 2012 auf dem Meer incl. der hohen See errichtet werden soll.
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes in einer Grössenordnung von 80.000 bis 125.000 Hektar unentgeltlich in eine Bundesstiftung einzubringen oder an die Länder zu übertragen. Damit werden diese Flächen von der Privatisierung ausgenommen und dauerhaft für den Naturschutz gesichert. Die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Aufbau des kohärenten Schutzgebietsnetzes Natura 2000 hat von den Ländern besonders hohe Anstrengungen erfordert.
Natura 2000 umfasst die im Rahmen der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete. Diese können sich räumlich überlagern. Zusammen bedecken sie ca. 13,5 % der terrestrischen Fläche Deutschlands und 41 % der marinen Fläche.
Staatlicher Naturschutz besteht in Deutschland bereits seit 100 Jahren. Dies macht deutlich, dass die Bemühungen zur Erhaltung von Natur und Landschaft in Deutschland eine lange und erfolgreiche Tradition haben. Besonders seit Mitte der 1980er Jahre ist der Naturschutz ein zentraler Bestandteil der Umweltpolitik der Bundesregierung und wurde seitdem kontinuierlich vorangetrieben und fortentwickelt.
1986 wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gegründet, 1993 wurde das Bundesamt für Naturschutz (BfN) errichtet. Ökologische Forschung wird auch im 1974 gegründeten Umweltbundesamt (UBA) und für den Bereich der grossen Fliessgewässer in der 1949 ausgehend von der Preussischen Landesanstalt für Gewässerkunde gegründeten Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) betrieben.
In Deutschland konnten bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt bereits konkrete Erfolge erzielt werden, z. B.:
• Der europäische Grenzwert für den Schutz von Ökosystemen von 20 Mikrogramm SO2 /m3 wird inzwischen deutschlandweit eingehalten.
• Das Ziel der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (mindestens Gewässergüteklasse II in allen Fliessgewässern) ist inzwischen für zwei Drittel des untersuchten, rund 30.000 km langen Fliessgewässersystems erreicht.
• Der Artenbestand der Fischfauna in Fliessgewässern, z. B. an Rhein und Elbe, nimmt wieder zu. Heute können im Rhein bis auf zwei Ausnahmen alle vor der Industrialisierung vorkommenden Arten wieder nachgewiesen werden.
• Bei unterschiedlichen Pflanzen- und Tierarten, die früher gefährdet waren, nehmen mittlerweile die Bestände wieder zu, wie z. B. die Orchideen Breitblättriges Knabenkraut und Riemenzunge, die fleischfressende Pflanze Rundblättriger Sonnentau, Schwalbenschwanz (Schmetterling), Blauflügelprachtlibelle, Seeadler, Kranich, Wanderfalke, Schwarzstorch, Biber, Fischotter, Luchs.
Trotz dieser Erfolge und erheblicher Anstrengungen aller staatlichen Ebenen, von Verbänden und weiteren privaten Akteuren auf Seiten der Naturnutzung wie des Naturschutzes und trotz bereits erreichter Fortschritte besteht allerdings noch erheblicher Handlungsbedarf.
Das "Grüne Band": Der ehemalige Grenzstreifen durch Deutschland war über Jahrzehnte ein für Menschen unzugängliches Gebiet. Es ist eine Widersprüchlichkeit der deutschen Teilungsgeschichte: Dort, wo mit menschenfeindlichen Methoden eine bittere Grenze gezogen wurde, konnte die Natur sich über Jahrzehnte ungestört entwickeln. Dies betraf nicht nur den eigentlichen Grenzstreifen, sondern aufgrund der Abgeschiedenheit häufig auch grosse angrenzende Bereiche.
Dieses "Grüne Band" zeichnet sich durch einen besonderen Reichtum an grossenteils gefährdeten Arten und Lebensräumen aus und stellt heute einen Biotopverbund von nationaler Bedeutung dar, der grossräumig wertvolle Gebiete und intensiv genutzte Agrarlandschaften verbindet bzw. durchzieht. Bund, Länder und Naturschutzverbände arbeiten gemeinsam daran, dieses "Grüne Band" zu sichern und zu einem wertvollen Lebensraum für Mensch und Natur zu entwickeln. Was früher teilte, ist heute Symbol des Verbindens!